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Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen lediglich einen bei der Einreise mindestens 6 Monate gültigen Reisepass sowie ein bestätigtes Weiter- bzw. Rückreiseticket. Inhaber eines Stand-by-tickets sind generell visumpflichtig. Bei der Einreise müssen lediglich der Reisepass sowie die ausgefüllte und unterschriebene "Arrival Card" vorgelegt werden, die man bereits im Flugzeug erhält.
Die 30-tägige Aufenthaltsberechtigung, bei der das Ein- und Ausreisedatum vom Immigration Office bei der Einreise in den Reisepass eingestempelt wird, kann aus einem "wichtigen Grund" vom Bureau of Immigration einmalig um 15 Tage gegen eine entsprechende Gebühr verlängert werden. Hierzu muss ein Antrag ausgefüllt und der Reisepass sowie ein Passfoto vorgelegt werden. Nach einer kurzen Überprüfung erhält man am selben Tag die Verlängerung in Forum eines gesonderten Eintrag in den Reisepass.
Laut Aussage eines Mitglieds von khaolakforum.de wurden im März 2008 für eine einwöchige Verlängerung THB 1.900,- verlangt.
Wer länger in Thailand bleiben möchte, sollte bereits im Vorfeld bei einer der thailändischen Vertretungen in Deutschland ein entsprechendes Visum (s.u.) beantragen.
Arbeiten in Thailand ist mit diesem Visum ausdrücklich verboten.
Bestimmungen ab November 2013
Ab sofort erhalten Staatsangehörige aus Deutschland, Frankreich, Kanada, Italien, Japan, Großbritannien und den USA wieder ein 30 Tage gültiges "Visa on Arrival", wenn sie auf dem Landweg einreisen. Bürger anderer Nationen erhalten nach wie vor ein 15 Tage gültiges Visum.
Bestimmungen ab November 2009
Laut Konsularabteilung der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin wurden die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums geändert bzw. vereinfacht. Hier die Merkblätter der Botschaft:
-
Merkblatt
Seite 1
- Merkblatt
Seite 2
Bestimmungen ab 23.06.2009
Am 23.06.2009 gab das Immigration Bureau bekannt, dass sich Hausbesitzer, Mieter und Urlauber, die privat wohnen, ab sofort innerhalb von 24 Std. mit dem ausgefüllten Formular TM 30 ("Notification from for house-master, owner of the possessor of the residence where alien has stayed") beim nächstgelegenen Immigration Office anmelden müssen. Bisher war dies nur für Inhaber eines Non-Immigrant-Visa erforderlich. Urlauber, die während ihres Thailandaufenthalts in Hotels wohnen, brauchen sich nicht selbst bei der Immigration anmelden, da dies vom Hotel übernommen wird.
Bestimmungen ab 01.06.2009
Laut einer Meldung des Thai Immigration Bureau können Ausländer, die ohne Visum auf dem Landweg über Kambodscha, Laos, Myanmar oder Malaysia einreisen und entsprechend der Regelung vom 25.11.2008 (s.u.) ein 14-Tage „Visa On Arrival“ erhalten haben, seit dem 01.06.2009 auf diesem Wege nur noch höchstens dreimal aus- bzw. einreisen. Eine vierte Aus- oder Einreise ist ab sofort auf dem Landweg nicht mehr möglich. Wer dennoch ein viertes Mal Thailand verlassen bzw. bereisen will, darf dies nur noch über einen der internationalen Flughäfen. Ansonsten gelten weiterhin die Bestimmungen vom 01.10.2006 (s.u.).
Bestimmungen ab 25.11.2008
Laut der Polizeiverordnung Nummer 778/2551 vom 25. November 2008, die am 05. Dezember 2008 von der Einwanderungsbehörde bestätigt wurde, erhalten Ausländer, die ohne Visum auf dem Landweg einreisen ein s.g. „Visa On Arrival“, das nur noch ein Aufenthalt von 15 Tagen anstelle von wie bisher 30 Tagen gewährt.
Auch wenn man mit einem bereits ausgestellten 30-tägigen Visa-on-Arrival auf dem Landweg ausreist, verliert dieses seine Gültigkeit und wird als "used" gestempelt. Bei der Rückkehr erhält man dann nur noch das o.g. 15-Tage Visa-on-Arrival, was bei Urlaubern, die eine Länder überschreitende Rundreise (z.B. Laos, Burma, Malaysia oder Kambodscha) machen, ggf. ein Visum erforderlich macht.
Ausländer, die über einen internationalen Flughafen einreisen, dürfen sich nach wie vor 30 Tage im Land aufhalten.
Visa Typen
Für die Beantragung muss je Person folgendes vorgelegt bzw. eingereicht werden:
- ausgefülltes
Antragsformular
Download original VISA Antrag (engl.) -
Download
deutsche Fassung
(wird in DE anerkannt)
- Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten ab dem Tag der Einreise
- 2 Passfotos
Visa für Kinder müssen entweder mit dem Familienpass von Vater bzw. Mutter oder mit dem eigenem Reisepass beantragt werden. !!! Kinderausweise werden in Thailand nicht anerkannt !!!
Inhaber von deutschen Fremdenpässen (Indien, Pakistan, Bangladesch, Nepal, Sri Lanka, Nord-Korea, Irak, Iran, Libanon, Syrien, Palästina sowie die ehemaligen Ostblockstaaten) müssen bei der Antragstellung 4 ausgefüllte Antragsformulare, 4 Passfotos, die deutsche Aufenthaltserlaubnis sowie den bestätigten Aufenthaltsort in Thailand vorlegen.
Zu beachten ist, dass bei allen Visa-Typen die Einreise nach Thailand innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgen muss, ansonsten verliert das Visum seine Gültigkeit und muss erneut beantragt werden.
● Transit Visum (TS)
Das Visum erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen und ist ab dem Tag der Ausstellung 3 Monate gültig. Es kann auf maximal 90 Tage (3 Einreisen mit je 30 Tagen Aufenthalt) ausgedehnt werden. Bei der Einreise muss ein Bargeldbetrag im Gegenwert von mindestens THB 20.000,- pro Person vorhanden sein (... was allerdings nicht kontrolliert wird).
● Tourist Visum (TR)
Dieses Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 60 Tagen und kann auf maximal 180 Tage (3 Einreisen mit je 60 Tagen Aufenthalt) ausgedehnt werden. Das einfache Visum verliert 3 Monate (90 Tage) nach Tag der Ausstellung seine Gültigkeit und das Visum mit Mehrfacheinreise nach 6 Monaten (180 Tage).
● Non-Immigrant-Visa "B" / "M" /“O”
Diese Visa gelten für ausländische Arbeitnehmer, Ehepartner und Rentner. Sie berechtigen seinen Inhaber zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen und können theoretisch auf maximal 1 Jahr (mehrfache Einreise / Zeitraum der Visa-Gültigkeit) ausgedehnt werden. Die einfachen Visa (Single) verlieren 3 Monate (90 Tage) nach Tag der Ausstellung ihre Gültigkeit und die Visa mit Mehrfacheinreise (Multiple) nach einem Jahr (365 Tage).
Anmeldepflicht:
Inhaber von NON IMMIGRANT VISA, die privat wohnen, sind innerhalb von 24 Stunden
nach der Einreise meldepflichtig. Hierzu muss das
Formular
TM 30
("Notification
Form for house master, owner or the possessor of the residence where aliens have
stay") mit der aktuellen
Adresse in Thailand beim der Immigration oder in kleineren Orten beim nächsten
Polizeirevier abgegeben werden.
Neuerdings ist es auch möglich, sich per Email oder Internet anzumelden.
- Weitere Infos zur Meldepflicht vom Immigration Bureau
- Forum des Immigration Bureau mit weiteren Infos zum Thema
90 Tage Meldepflicht:
Inhaber von NON IMMIGRANT VISA, müsse alle 90 Tage das Visum in einem Immigration Office verlängern lassen. Bei der Verlängerung muss Formular TM 47 ("Form for aliens to notify of staying longer than 90 days") abgegeben werden. Wer die 90-Tage-Frist verpasst, muss je nach Übertretung und Tagen mit einer Geldstrafe und/oder Gefängnis rechnen.
- Weitere Infos zur 90-Tage Regelung vom Immigration Bureau
- Forum des Immigration Bureau - 90-tägige Meldepflicht
» Kat. “B” |
Variante 1 = NON-IMMIGRANT-B VISA S: (90-Tage-Aufenthalt)
Variante 2 = NON-IMMIGRANT-B VISA M: (90-Tage-Aufenthalt pro Einreise,
Gültigkeit 1 Jahr)
– Geschäftsreisende
Schreiben des Arbeitgebers mit Kostenübernahmeerklärung, Grund und Zeitraum der Reise sowie Adresse des thailändischen Geschäftspartners müssen zusätzlich vorgelegt werden. Sind Mehrfacheinreisen ["multiple entries"] mit einer Geltungsdauer von 365 Tagen erforderlich, muss diese Notwendigkeit im Arbeitgeberschreiben gesondert begründet werden.
» Kat. “M” |
NON-IMMIGRANT-M VISA S: (90-Tage-Aufenthalt)
– Filmproduzenten
Bestätigte Drehgenehmigung der Film Board Commission of Thailand muss zusätzlich vorgelegt werden.
» Kat. “O” |
Variante 1 = NON-IMMIGRANT-O VISA S:
(90-Tage-Aufenthalt, einmalige Einreise)
Variante 2 = NON-IMMIGRANT-O VISA M: (90-Tage-Aufenthalt pro Einreise,
Gültigkeit 1 Jahr, mehrfache Einreise)
– Verheiratet mit einem thailändischen Staatsbürger
Heiratsurkunde muss zusätzlich vorgelegt werden.
– ehemalige thailändische Staatsbürger und deren Ehepartner
Heiratsurkunde und Nachweis der thailändischen Herkunft müssen zusätzlich vorgelegt werden.
– Kinder thailändischer Staatsbürger
Geburtsurkunde muss zusätzlich vorgelegt werden.
– Rentner ab dem 50. Lebensjahr
1. Kopie des Rentenbescheids mit einem monatlichen Betrag
in Höhe von mind. EUR 1.200,-.
Falls dieser Betrag nicht erfüllt wird, weitere Vermögensnachweise von mind.
4.000,- Euro
(Kontoauszüge der letzten 3 Monate).
2. Bestätigung des Hin- und Rückfluges.
Variante 3 = NON-IMMIGRANT-O VISA A: (365-Tage-Aufenthalt)
– "LONGSTAY": Jahresvisum ausschließlich für Rentner.
!!! Dieses Visum ist nur in der Thailändischen Botschaft in Berlin oder im Generalkonsulat in Frankfurt erhältlich.
Inhaber dieses Visums müssen
sich alle 90 Tage im Immigrationsbüro in Thailand melden.
Eine Aus- und Wiedereinreise während des Aufenthaltes muss
vor der Ausreise mit einem "Re-Entry-Permit"
beim Immigrationsbüro beantragt werden, damit eine
Wiedereinreise möglich ist.
Zusätzlich erforderlich:
1. Reisepass, der mind. 18 Monate
gültig ist.
2.
Gesundheitszeugnis vom Hausarzt.
3. Polizeiliches Führungszeugnis.
4. Lebenslauf (in englischer Sprache).
5.
Kopie des Rentenbescheids mit einem
monatlichen Betrag in Höhe von mind. 1.500,- Euro (THB 65.000,-).
Falls dieser Betrag nicht erfüllt wird, weitere
Vermögensnachweise von mind. 20.000,- Euro (THB 800.000,-) -
(Kopien der Kontoauszüge der letzten 3 Monate).
6. Der Antragsteller muss mindestens 50 Jahre alt sein.
● Alle Visa in der Übersicht (Stand 01.08.2013)
Bezeichnung | Aufenthalt | Einreisen | Gültigkeit | Gebühren |
Transit (TS) Transit (TS) Transit (TS)
Tourist (TR) Tourist (TR) Tourist (TR)
Non - Immigrant Non - Immigrant |
max. je 30 Tage max. je 30 Tage max. je 30 Tage
max. je 60 Tage max. je 60 Tage max. je 60 Tage
max. je 90 Tage max. je 90 Tage |
1x Einreise (Single) 2x Einreise (Double) 3x Einreise (Triple)
1x Einreise (Single) 2x Einreise (Double) 3x Einreise (Triple)
1x Einreise (Single) Mehrfach-Einreise (Multiple) |
3 Monate 3 Monate 3 Monate
3 Monate 6 Monate 6 Monate
3 Monate 1 Jahr |
20,- Euro 40,- Euro 60,- Euro
30,- Euro 60,- Euro 90,- Euro
55,- Euro 140,- Euro |
Seit dem 1. Oktober 2006 dürfen sich Touristen ohne Visum nicht länger als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten in Thailand aufhalten (also max. 3 mal á 30 Tage).
Immigration Bureau der Royal Thai Police
Näheres zu den Einreisebestimmungen findet man auch auf der Website der thailändischen Einwanderungsbehörde - www.imm.police.go.th (engl.) oder Ministry of Foreign Affairs www.mfa.go.th (engl.)
Wichtiger Hinweis des Auswärtigen Amtes:
Die Verlängerung des thailändischen Visums sollte keinesfalls durch ein Reisebüro oder
sonstige "Vermittler" vorgenommen werden. Ein Visum kann und darf nur bei dem
thailändischen Bureau
of Immigration bzw. an den Grenzübergängen erneuert
werden.
Falls keine Ausreise vor Ablauf des Visums erfolgt ("Overstay"), fallen seit dem 01.03.2006 Strafgebühren in Höhe von 500 Baht je Tag an. Des weiteren erfolgt die zwangsweise Abschiebung ins Heimatland. Falls diese nicht finanziert werden kann, wird die Strafgebühr zusätzlich je Gefängnistag auf die eigentliche Strafe aufgeschlagen.
Seit dem 01.04.2001 müssen alle Passagiere in Thailand auf Inlandsflügen vor dem Boarding von Flugzeugen ihre Identität nachweisen. Ist im Flugschein die Schreibweise des Namens nicht identisch mit der im Pass des Reisenden, wird u.U. der Zutritt zum Flugzeug verweigert und evtl. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese Regelung gilt nicht für Transitpassagiere.
Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de
Folgende Stellen in Deutschland erteilen Visa:
Königlich Thailändische Botschaft
Königlich Thailändisches Generalkonsulat
Königlich Thailändisches Honorarkonsulat |
Königlich Thailändisches Honorarkonsulat
Königlich Thailändisches Honorarkonsulat
Königlich Thailändisches Honorarkonsulat |
Info & Tipp
» Liste der Immigration Check Points ...
» Download VISA Antrag (PDF)
» Immigration Office Thailand - alle Download-Formulare (engl.)
» Ministry of Foreign Affairs (engl.)
- alle Angaben auf dieser Seite erfolgen ohne Gewähr -
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